Geschwister-Scholl-Schule / Alsfeld

Berufsberatung für Schüler mit Förderschwerpunkten

Regionale Beratungs- und Förderzentren (rBFZ)

Vogelsbergkreis

Information zur beruflichen Rehabilitationsberatung

 

Für Menschen mit Förderbedarf nach § 19 SGB III (darunter auch anerkannte Schwerbehinderte, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Rehabilitationsbedarf und auch lernbehinderte Jugendliche) ist die Agentur für Arbeit in Gießen erster Ansprechpartner in allen Fragen der Ausbildung/Beruf und der möglichen Wege nach der Schulentlassung.

Die Rehabilitationsberatung bietet eine individuelle und umfassende Beratung zur beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben.

 

 

Allgemeine Information:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mindern, die den Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Behinderungen den Weg ins Arbeitsleben erschweren oder teilweise unmöglich erscheinen lassen.

 

Für diese Beratung über mögliche besondere Hilfen bzw. die Notwendigkeit von Hilfen im Rahmen der Teilhabe sind in den Agenturen für Arbeit Beratungsfachkräfte beauftragt, welche über notwendiges Wissen dieses Personenkreises verfügen. Ihre Aufgabe ist es, Menschen individuell und umfassend über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Fördermaßnahmen zu klären sowie mögliche berufliche Wege aufzeigen.

Zur Unterstützung können die Fachdienste der Arbeitsagentur wie beispielsweise der ärztliche, berufspsychologische und/oder der technische Dienst mit einbezogen werden.

Mit dem Einverständnis der Betroffenen können auch Fachgutachten Dritter mit herangezogen werden.

Die Ergebnisse der Beratung, die Fachgutachten und die gutachterlichen Stellungnahmen der Fachdienste bilden zusammen die Grundlage für die Entscheidung über den Rehabilitationsbedarf und die möglichen Wege der beruflichen Integration.

 

Der Jugendliche bzw. junge Erwachsene steht im Rahmen der Beratungsarbeit mit seinen Wünschen im Mittelpunkt. Weiterhin wird sein Leistungsvermögen berücksichtigt und gemeinsam versucht einen Weg zu finden, das angestrebte Ziel zu realisieren.

Hierbei ist die Unterstützung durch die Familien (Erziehungsberechtigten) sowie die zuständigen Klassenlehrer, Förderlehrer und BFZ (Beratungs- und Förderzentren) hilfreich.

 

Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?

Die Leistungen der Beratung können umfassen

  • die individuelle Beratung
  • die Einschaltung der Fachdienste
  • Eignungsfeststellungs- und Diagnoseverfahren
  • Begleitende Unterstützung während der Ausbildung wie ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes wie Arbeitgeberzuschüsse, Arbeitsplatzausstattung (wenn diese behinderungsbedingt notwendig sind)
  • Überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im geschützten Rahmen
  • Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung und Berufsorientierung
  • Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen
  • um nur einige zu nennen…

 

 

Ansprechpartner für diesen Personenkreis:

Agentur für Arbeit Lauterbach

Silvia Linke

Eselwörth 21

36341 Lauterbach

Tel. 06631/964545

Mail: Gießen.161-Reha@arbeitagentur.de

 

oder Sprechstunde in GSS Alsfeld Raum 219