Ferienpraktika
Für deine spätere Bewerbung sind Ferienpraktika von Vorteil.
Freiwillige Ferienpraktika
- Freiwillige Ferienpraktika - ohne Betreuung durch die Schule - sind auch durch die Schule/den Schulträger weder unfall- noch haftpflichtversichert.
- Du musst daher über den Versicherungsagenten deiner Familie nachfragen, ob ein Ferienpraktikum bereits über eine vorhandene Unfall- und Haftpflichtversicherung mitversichert ist, oder ob du eine besondere Kurzzeitversicherung abschließen musst.
Von der Schule empfohlenes und betreutes Praktikum in den Ferien
- Sollte ein Praktikum in den Ferien von der Schule empfohlen und auch von einer Lehrkraft betreut sein, musst du über das Sekretariat eine Bitte um Versicherungsschutz an den Schulträger stellen.
- Nach einer Bestätigung durch den Schulträger besteht Versicherungsschutz und das Praktikum kann in den Ferien angetreten werden.
- Ein solches Praktikum in den Ferien kann sinnvoll sein, wenn du z.B. wegen längerer Erkrankung nicht am regulären Betriebspraktikum deiner Klasse teilnehmen konntest.
Für beide Formen der Ferienpraktika gilt:
- Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht erstattet.
- Eine Aufsichtsverpflichtung durch die Schule ist ausgeschlossen.