Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen können an der Geschwister-Scholl-Schule in den Jahrgängen 5 bis 7 durch entsprechende Kurse gefördert werden. Diese Kurse finden - je nach Nachfrage - im Rahmen der Päd. Nachmittagsangebote statt
Für diese Schülerinnen und Schüler finden die in der "Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen (VOLRR)" vom 18. Mai 2006 beschriebenen Maßnahmen (Förderplanerstellung, Nachteilsausgleich ...) Anwendung.
Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen (Verordnung, Erlass), sowie eine umfangreiche Handreichung dazu, finden Sie im Menüpunkt "Organisation" - "Schulrecht/Bestimmungen" - "LRR - Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen".
Verordnung und Erlass im Wortlaut finden Sie im Bereich Organisation - Schulrecht.
Schulische Ansprechpartner
- in Fragen der Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten: Fau Weizel
- in Fragen der Rechenschwierigkeiten: Herr Ortwein
Kontakt
Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V.