Geschwister-Scholl-Schule / Alsfeld

Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Würdigungen außerschulischer, ehrenamtlicher Tätigkeiten

Laut Erlass vom 8.5.2001 (Amtsblatt 5/01) sollen außerschulische, ehrenamtliche Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern bei der Zeugniserstellung mit berücksichtigt werden. Dazu gibt es ein spezielles Formblatt, das bei Herrn Schmidt erhältlich ist. Dieses Formblatt wird vom jeweiligen Verein o.ä. ausgefüllt und lediglich von der Schule unterschrieben.

Gewürdigt werden soll die Arbeit, die dem Grundsatz der Öffnung der Schule zum Umfeld dient und insbesondere die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen fördert (§ 16 Abs. 1 u. 2 des Hessischen Schulgesetzes). Für eine Würdigung kommt die Arbeit in folgenden Institutionen in Frage:

  • Sport- u. a. Vereine
  • Kunst- u. Musikschulen
  • kommunale und kirchliche Einrichtungen
  • Organisationen der freien Jugendarbeit
  • Organisationen des karitativen u. sozialen Bereiches
  • Organisationen des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes
  • Politische Organisationen, die Schüler befähigen helfen, die Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen anzuerkennen

Die Würdigungen müssen bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern von den Eltern beantragt werden, d.h. Lehrkräfte sollten betreffende Schülerinnen und Schüler und deren Eltern informieren.

Schulische „Ehrenämter“ wie Klassensprecher, SV-Arbeit usw. werden nach wie vor im Zeugnisformular unter Bemerkungen eingetragen.

 

Eine Abbildung der Würdigungsurkunde finden Sie weiter unten auf unserer Internetseite. 

Würdigungsurkunden sind im Sekretariat zu bekommen. Bitte machen Sie davon Gebrauch !!!